Rücktritt vom Kauf - ausgebaute Fahrradgabel mangelhaft
vom 26.3.2013
25 €
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Da die Gabel des Nachfolgemodells ebenfalls geringfügig farblich abwich und vor allem eine andere Abmessungen hatte (der Hersteller hatte den Rahmen des Nachfolgemodells geändert) was die Geometrie des gesamten Fahrrades beeinträchtigt hätte lehnte ich ab und erklärte den Rücktritt vom Kauf mit Verweis auf die Mängel "falsche Farbe der Federgabel des Fahrrades" und "Überstand Gabelschaft". ... Ob die vormals ausgebaute Gabel mangelhaft war, ob der Händler diese Mängel zu vertreten hatte oder nicht, ob der Händler alle vorangegangenen Reparaturen aus Kulanz durchführte oder nicht - all das ist nach meinem Verständnis nicht relevant für meinen Rücktritt vom Kaufvertrag. ... Er hat dies aber bei meinem Rücktritt vom Kauf nicht angeboten.