Schadensersatz bei Gewährleistung wegen verweigerter Nachlieferung
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Der Händler kam dem nicht nach, sondern berief sich auf § 439 Abs. 3 S. 1 BGB und sagte nur die Reparatur zu. ... Eine Nachlieferung sehe ich in meinem Fall daher nicht unverhältnismäßig zu einer Mängelbeseitigung, da Ersatz sofort aus dem Bestand seines Hauses geliefert werden könnte, weiter eine Beseitigung der Pixelfehler durch die Reparatur nicht stattfinden würde (technisch nicht möglich) und damit immer noch ein erheblicher Mangel für mich bestehen bliebe (allerdings wären die Pixelfehler allein wahrscheinlich ein schwer geltend zu machender Mangel, da keine scharfen Regeln hierfür gelten). Ich beabsichtige nun ein neues Gerät zu kaufen und die Kosten dem ersten Händler als Schadensersatz in Rechnung zu stellen.