Gebrauchtwagenkauf von Händler, defekte Klima, Gewährleistungsausschluss Vertrag
18.08.2019 16:42
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Hallo,
ich habe bei einem KFZ-Händler einen gebrauchten Peugeot Partner für 6.200€ gekauft.
Während der Probefahrt ist mir nicht aufgefallen, dass die Klimaanlage nicht funktioniert, sondern stattdessen nur die normale Lüftung läuft.
Im Kaufvertrag hat der Händler aufgeführt: "Jede Gewährleistung auch für nicht erkennbare Mängel ist ausgeschlossen". Ich habe ihm bei Unterzeichnung mündlich mitgeteilt, dass dies ungültig ist, da er ja als Händler eine einjährige Sachmängelhaftung hat. Er meinte dazu, dass er das weiß aber es immer so reinschreibt. Es wurde keine Mängelliste erstellt, lt. Vertrag ist das Auto mangelfrei.
Nach dem Kauf ist mir dann der Mangel aufgefallen, auf telefonische Nachfrage meinte er nur, dass wahrscheinlich nur das Kältemittel aufgefüllt werden muss. Da ich eh einen Termin zur Inspektion bei einer Werkstatt hatte, habe ich die Klimaanlage überprüfen lassen - die Kompressorkupplung war defekt. Am Telefon sagte der Händler daraufhin, dass ich Pech gehabt hätte und die Klimaanlage bei ihm noch funktioniert habe. Er hat alle Versuche eine Klärung am Telefon abgewimmelt mit Verweis auf den Kaufvertrag und das er ja nichts machen könne.
Daraufin habe ich ihn schriftlich zur Nachbesserung aufgefordert mit einer Frist von 14 Tagen. Diese Frist hat er verstreichen lassen ohne sich zu melden.
Da ich im Hochsommer natürlich nicht länger auf die Klimaanlage verzichten konnte habe ich sie daraufhin auf eigene Rechnung reparieren lassen und habe den Händler schriftlich zur Zahlung der Kosten aufgefordert, wieder mit 14 Tagen Frist.
Auch diese Frist hat er verstreichen lassen ohne sich zu melden.
Wie sollte ich in diesem Fall weiter vorgehen?
Ich sehe mich absolut im Recht, da ein Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag m.M.n. nicht gültig ist und eine defekter Klimakompressor auch kein Verschleiß, sondern ein Sachmangel ist.
Die Streitsumme beträgt 731€.