April 2021 ein neues Wohnmobil bestellt und der Händler (Verkäufer) hat den Auftrag mit Schreiben und Auftragsbestätigung am 27. ... Als Termin für die Lieferung des Fahrzeugs wurde angegeben (Wörtlich) "Lieferung voraussichtlich im Juli 2021" Auf meine Nachfrage an den Händler vom 16.06.2021, ob er für den Juli schon einen Liefertermin habe, teilte mir dieser am 22.06.2021 mit, (Wörtlich) "aktuell steht der Liefertermin auf Ende August" Die AGB des Händlers sind die Neuwagen-Verkaufsbedingungen des VDA mit Stand 03/2008 Zu meinen Fragen: 1. wann kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten? ... a) Verkäufer ab 01.08. zur Lieferung innerhalb der sechswöchigen -Schonfrist- auffordern zu Liefern. b) nach Fristablauf, nochmals zur Lieferung innerhalb von 14 Tagen auffordern c) ich könnte dann erst dann vom Vertrag zurücktreten oder 2. kann ich, da der Händler mir bereits vor dem Liefertermin mitgeteilt hat deutlich später zu liefern, bereits vor Ablauf der o.g.