Rechtsbeschwerde
vom 20.12.2007
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich um die Beantwortung der folgend aufgeführten Fragen im Bereich der ZPO und deren Bewertung. Zum Sachverhalt: (sehr grob) Ein unterhaltsberechtigter Sohn wird von seinem Vater aufgefordert, im Zuge seiner nunmehr vorhandenen Lehrtätigkeit, seine Einkünfte darzulegen um eine Neuberechnung zu veranlassen. Der Sohn kann diesem Wunsch noch nicht nachkommen, da die Lehrtätigkeit in der Zukunft liegt und relevante Daten hierzu noch nicht vorliegen, versichert dem Vater jedoch, dass sobald verfügbar, die Daten an diesen ergehen.