Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Fragen unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes wie folgt:
Grundsätzlich ist die Aussage der Krankenkasse richtig. Wenn Ihre Frau sich nunmehr freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern will, wird für die Beitragsberechnung Ihr Einkommen herangezogen. Zwischen den Krankenkassen gibt es aber massive Unterschiede in der Berechnung, welche sich deutlich auf die Beiträge auswirken kann. Es lohnt sich von daher, unterschiedliche Krankenkassen zu vergleichen.
Eine private Versicherung kann von daher in der Tat günstiger für Ihre Frau sein. Das hängt aber auch vom Alter ab und von evtl. bestehenden Krankheiten.
Gegenüber der GKV besteht keine Kündigungsfrist, da ja bereits eine Abmeldung erfolgt ist. Die Folgeversicherung (egal ob bei der GKV oder eine PKV) muss aber eigentlich innerhalb von 3 Monaten erfolgen.
Falls sich Ihre Frau für eine private Krankenversicherung entscheidet, so muss Sie sich entweder rückwirkend zum 01.01.2008 versichern lassen (Es darf keine "Lücke" im Versicherungsschutz bestehen) oder sie hat eine 3-monatige Sperrfrist, um Leistungen aus der PKV zu erhalten. Eine solche Sperrfrist ist aber riskant, insbesondere für den Fall, dass innerhalb der ersten Monate etwas passiert (Unfall etc.)
Entgegen der landläufigen Meinung sind private Krankenkassen in etlichen Fällen sogar günstiger als eine freiwillige Versicherung in der GKV.
Sie sollten daher entsprechende Angebote einer PKV einholen und mit den Beitragszahlen der GKV vergleichen.
Auch für die Entscheidung, ob Ihre Frau sich im Rahmen einer privaten Versicherung zum Basistarif versichern kann, wird Ihr Einkommen herangezogen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Aust
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 06.04.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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