Kostenfestellungsbescheid wurde vergessen einzutreiben
vom 21.9.2008
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Koch / Nürnberg
Der Feststellungsbescheid wurde nicht explizit erwähnt, wahrscheinlich hat Ihn der Anwalt des Fliesenlegers vergessen. ... Als Erbengemeinschaft haben wir keinerlei Rechtsschutz, und die Versicherung des Fliesenlegers kommt für alle Kosten auf. Auch hat keiner mehr Lust sich in dieser Sache zu streiten, ebenso der bis dahin für uns tätige Anwalt.