Miterbenanteil versteigern oder gesamtes Haus ?
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian D. Franz / Frankfurt
Peter Mock http://www.iww.de/ve/vollstreckungspraxis/forderungsvollstreckung-so-vollstrecken-sie-in-miterbenanteile-f40183 Kann ein Gläubiger nun die Versteigerung durchführen, und zwar nur eines Teiles eines Hauses also dem Miterbenanteil, so dass jemand, der so was ersteigert durch Ersteigerung in die Erbengemeinschaft neu einsteigt, kann man also nur ein Miterbenanteil versteigern oder muss ein ganzes Haus versteigert werden ? Wenn also gegen einen Miterben vorgegangen wird( nicht in das Privatvermögen des Miterben also das das nicht zum Nachlass also der Erbengemeinschaft gehört da das ja offenbar nach 2059 BGB geschützt ist oder ?) und wegen Nachlassverbindlichkeiten der Gläubiger vollstrecken möchte(etwa Forderungen aufgrund Verwaltergebühr die die Erbengemeinschaft trotz Urteil nicht zahlt und der Verwalter bis zum Ende des Vertrages fordert) könnte der Gläubiger ja das zur Erbengemeinschaft gehörende Haus pfänden bzw den Miterbenanteil Er könnte Versteigerung beantragen , wird dann nur der Anteil des Miterben an der Immobilie zur Versteigerung angeboten oder kann man ein ganzes Haus ersteigern oder nur den Miterbenanteil ersteigern ?