kunden wurden somit um ihre gelder von mir"geprellt" und ich versuchte mit den einnahmen immer wieder andere"löcher" zu stopfen- ohne wahrnehmen zu wollen daß dieses geschäft nicht mehr zu retten sein kann und die schulden mich "begraben" und es kam zum desaster ich wurde auf grund zweier vorhergehenden betrugsstraftaten (wegen der nutzung der kreditkarte meines ex ehemannes zu einmal 120 tagessätzen a 30 Euro so wie 150 Tagessätze zu je 20Euro -verurteilt- leider waren dies nur strafbefehle und ich nahm mir damals keinen anwalt) zu einer freiheitsstrafe von 2 jahren auf drei jahre bewährung verurteilt wegen betrugs in 38 fällen. dies war im november 2006 zwischenzeitlich gehe ich regelmäßig zur bewährungshilfe, welche mir sehr viel bringt - und diese ist auch vollkommen mit mir zufrieden. da ich aber mittlerweile schwer erkrankt bin und einen hautkrebs am hinterkopf operativ entfernt wurde, ist es mir momentan nicht möglich eine arbeit anzutreten- was dazu führte daß ich momentan vm alg II leben muss.zudem erschwehrt mir men polizeiliches führungszeugnis in meinem erlenten beruf als dipl. touristikfachwirtin wieder eine anstellung im kaufmännischen bereich zu finden. und somit auch habe ich auch leider noch nicht an meiner schuldensituation arbeiten können! meine bewährung wäre eigentlich im november 2009 erfolgreich abgelaufen wenn nicht zwei strafanzeigen eingegangen wären, ebenfalls wegen betrug, da ich mit meiner bankkarte bzw mit dem lastschriftverfahren zwei beträge bezahlen wollte, die eigentlich hätten vom kindergeld bzw vom krankenhaustagegeld bezahlt werden sollten. in diesem moment kam mir leide meine vergangenheit wieder zu vor- denn die beträge wurden auf grund von einer sich überschneidend eingehenden pändung auf meinem konto nicht ausgeführt und die gläubiger erstatteten strafanzeige. in der ersten sache bin ich vor wenigen wochen zueiner freiheitsstrafe von 5 monaten ohne bewährung verurteilt worden- dagegen habe ich berufung eingelegt - und warte auf die verhandlung vor dem landgericht stuttgart das zweite verfahren wird in der hauptverhandlung am 12 juni vor dem amtsgericht verhandelt. auf grund meiner finanziellen situation habe ich einen pflichtverteidiger zugeteilt bekommen, von dem ich nicht wirklcih den eindruck habe er wolle mir helfen! ... ich würde mich freuen wenn sie mir anhaltspunkte geben könnten, wie ich um eine freiheitsstrafe herum kommen könnte bzw welche möglichkeiten mir denn rechtlich zustehen. ich weiß mittlerweile sehr gut aus eigener erfahrung, dass es menschen mit betrugsdelikten in der gesellschaft sehr schwer haben da es sehr schwer ist ein vertrauensverhältnis aufzubauen und man keine glaubwürdigkeit zugesprochen bekommt- denn betrüger sind anscheinend die cleveren diebe mit system!