Urteil: Bewährung oder nicht?
beantwortet von
Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz / Aachen
Mit der Anordnung zur therapie bekam sie noch folgendes Urteil: "In der Strafsache..... für Recht erkannt: Auf die Berufung der Angeklagten wird das Urteil des Ag GE (der ensprechende Richter wollte eine Haftstrafe, ohne Therapie und §64, Anmerkung v.mir) dahingehend abgeändert, dass die Angeklagte wegen...... zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt.