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Ebay Betrug

8. Februar 2005 14:15 |
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Strafrecht


Beantwortet von


16:50

Es sind folgende Sachverhalte.. Ich habe vor Monaten über Internet einen italienischen Händler kennengelernt der mir anbot Eletronikartikel(Handys, Drucker und so) billig zu verschaffen.

Gesagt getan, ich verkaufte das Zeug bei Ebay, bekam das Geld und fuhr damit nach Italien bzw.flog nach Italien. Um eine Übergabe zu machen. Er nahm das Geld ging aufs Klo und weg war er.. Der einzige Beweis sind die Flugtickets.

Da ich nur einen Nachnamen habe und mein Anwalt der Meinung ist wir nichts sagen sollten, für den Fall das der mit der Mafia zu tun hat, haben wir nur gesagt es lief über einen Zwischenhändler. Natürlich kamen Anzeigen weil ich das Zeug ja nicht liefern konnte.Und ich konnte auch nur teilweise den Betrag zurückzahlen, also in Raten, weil der ja das ganze Geld hatte.

Nun habe ich Anzeigen am Hals, insgesamt 2000 Euro.. Offen sind noch 4000 Euro die noch keine Anzeigen gestellt haben.

Nun wollte mein Anwalt keine Verhandlung sondern direkt einen Strafantrag stellen(nennt man das so)?

Aber heute kam die Vorladung zur Gerichtsverhandlung. Kann man das trotzdem noch umwandeln das es keine Verhandlung gibt?

Ich bin nicht vorbestraft..
Was kann mir denn im schlimmsten Fall passieren?

Ich bin 25 Jahre, verheiratet und habe 2 Kinder.

Ich habe solche Angst das ich vielleicht eine Freiheitsstrafe bekomme.

Vielen Dank.

8. Februar 2005 | 14:22

Antwort

von


(2984)
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Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihr Anwalt hat offenbar versucht, den Erlass eines Strafbefehls herbeizuführen.

Dieses ist gescheitert, so dass Sie wohl oder übel an der Gerichtsverhandlung teilnehmen müssen. Erscheinen Sie nicht, droht die zwangsweise Vorführung.

Im schlimmsten Fall wird Betrug mit fünf Jahren Gefängnis bestraft. Bei der von Ihnen geschilderten Sachlage werden Sie damit aber nicht rechnen müssen, so dass mit einer Geldstrafe ggfs. mit einer Freiheitsstarfe auf Bewährung zu rechnen ist.

Hier sollten Sie die Schadenswiedergutmachung aber nachweisen und auch entsprechende Belege mitnehmen, um es den Richter zu zeigen. Auch sollten Sie den Sachverhalt offen und ehrlich schildern, da ein solches "Geständnis" den Richter sicherlich milde stimmen wird.


Mit freundlichen Grüßen

rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 8. Februar 2005 | 15:03

Kann man denn nach Vorladung zum Gerichtstermin noch versuchen einen Erlass eines Strafbefehls zu machen?

Ab welcher Summe müßte denn mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen sein?

Was ist wenn die anderen auch noch kommen und es 6000 Euro sind.
Wie gesagt bin auch nicht vorbestraft und natürlich dabei alles zurückzuzahlen..

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. Februar 2005 | 16:50

Es wird kaum möglich sein, nun noch in das Strafbefehlsverfahren zu wechseln.

Die Summe ist nicht die Frage, sondern die Sozialprognose; insbesondere wird wichtig sein, ob Sie sich die Strafe als Warnung dienen lassen.

Davon ist aber auszugehen, da Sie ja schon mit der Schdenswiedergutmachung begonnen haben.

ANTWORT VON

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