Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zunächst möchte ich mich für Ihre gestellte Frage bedanken und diese in Anbetracht Ihres geschilderten Sachverhalts und Ihres Einsatzes kurz wie folgt beantworten.
Ich rate Ihrem Freund eindringlich zunächst in eigenen Worten ein umfassendes Geständnis abzulegen. Im Rahmen dieses Geständnisses sollte er die Taten bereuen und auf seine geänderten Lebensverhältnisse hinweisen. Speziell auf die beendete Beziehung zu seiner Ex-Freundin. Weiter sollte er durch eine Bestätigung seines Arbeitgebers vorweisen können, dass er mittlerweile einer geregelten Arbeit nachgeht. Hilfreich dürfte auch ein gut bewertendes Zwischenzeugnis seines Arbeitgebers sein, mit einem Hinweis darauf, dass er auf seinen Arbeitnehmer angewiesen ist.
Weiter sollte er auf die glücklich Beziehung mit Ihnen hinweisen, dass er bei Ihnen Halt gefunden hat. Seine zukünftige Rolle als Familienvater sollte erwähnt werden, dass er sich der Verantwortung bewusst ist und dass er bereit diese gemeinsam mit Ihnen zu übernehmen.
Im Großen und Ganzen muss deutlich werden, dass sich Ihr Freund grundlegende geändert hat, dass seine Lebenseinstellung auch aufgrund Ihrer Schwangerschaft angepasst hat, dass er nunmehr in geordneten Lebensverhältnissen steht, so dass in Zukunft keine Gefahr mehr von ihm ausgeht.
Es muss deutlich gemacht werden, dass eine Haftstrafe Ihren Freund vielmehr wieder aus diesen geordneten Bahnen heraus wirft, dass eine Haftstrafe einer Resozialisierung eher entgegenwirkt. Gerade unter diesen Gesichtspunkten muss darauf hingewiesen werden, dass die Haftstrafe als stärkster Eingriff in die Menschenrechte in diesem Falle unverhältnismäßig ist.
Falls Ihr Pflichtverteidiger vorab kein Gespräch mit dem zuständigen Staatsanwalt und Richter sucht, rate ich Ihnen dies selbst zu suchen. Machen Sie sowohl den Richter als auch den Staatsanwalt vorab auf die Umstände aufmerksam. Reden Sie mit dem Bewährungshelfer und bitten Sie diesen gegebenenfalls um Unterstützung.
Notfalls würde ich Ihnen raten, sich einen Wahlverteidiger Ihres Vertrauens hinzuzuziehen.
Für eine Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Kugler
Rechtsanwalt
Zum Abschluss möchte ich Sie noch auf Folgendes ausdrücklich hinweisen:
Diese Auskunft umfasst die wesentlichen Gesichtspunkte, die in Fällen der geschilderten Art im Allgemeinen zu beachten sind.
Insbesondere bezieht sich diese Auskunft lediglich auf die Informationen, die mir Rahmen der Sachverhaltsschilderung zur Verfügung stehen. Eine umfassende Sachverhaltsermittlung ist für eine umfassende verbindliche Beratung unerlässlich. Deshalb weise ich Sie ausdrücklich daraufhin, dass diese Leistung nicht im Rahmen der Online-Beratung erbracht werden kann.
Bitte beachten Sie auch bei der Beantwortung Ihrer Nachfrage. Die vorstehende summarische Lösung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Außerdem wird, wie die Plattform-Bedingungen es vorsehen, nur ein erster Überblick geboten. Darüber hinaus ist der Umfang der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars. Schon daraus ist erstichtlich, dass diese Beratung das umfassende, verbindliche und abschließende Beratungsgespräch durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens keineswegs ersetzen kann. Ich bitte Sie dies stets zu beachten!
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Kugler
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Rechtsanwalt Sascha Kugler
Zuersteinmal danke ich Ihnen vielmals für Ihre Antwort.
Können Sie mir noch beantworten wie ich an den zuständigen Staatsanwalt und Richter komme. Ist es besser schriftlich übers Gericht oder persönlich Kontakt aufzunehmen. Sollte ich vielleicht als Freundin mich schriftlich an diese wenden?
Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihr Freund dürfte bereits einige Schreiben der Staatsanwaltschaft bzw. des Gerichts erhalten haben. Dort ist das Aktenzeichen sowie die zuständige Staatsanwaltschaft bzw. Gericht genannt. In Verbindung mit dem Aktenzeichen erfahren Sie über die Geschäfststelle der Staatsanwaltschaft sowie des Gerichts die zuständigen Personen. Ich rate Ihnen persönlich vorbei zu gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Kugler