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SCHUFAEINTRÄGE BEI RATENZAHLUNGSVEREINBARUNGEN MIT DEM AMTSGERICHT

20. Juli 2006 18:24 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jens O. Gräber

Sehr geehrte Damen und Herren,

in kürze erwarte ich einen Strafbefehel (Rechnung)
mit ca EUR 2000, da ich keinen Einspruch getätigt habe beim zuständigen Amtsgericht, die eigentliche Strafe aber nicht anerkenne. Meine Fragen hierzu:

1.)Stimmt es dass bei Ratenzahlungsvereinbarungen mit dem Amtsgericht bei Strafbefehlen (ca. EUR 2000) negative Schufaeinträge erfolgen und somit die Bonität verschlechtert wird?
2.) Alternativ kann man die Tagessätze abarbeiten...
Wenn man lieber die Tagessätze abarbeitet anstatt
den Betrag zu zahlen erfolgen hier ebenfalls Schufaeinträge?

Vielen Dank für eine Beantwortung

Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

gerne will ich Ihre Anfrage beantworten.

Strafbefehle und auch dazugehörige Ratenzahlungsvereinbarungen werden nicht bei der Schufa eingetragen. Daher verschlechtert sich auch Ihre Bonität nicht.

Ein Abarbeiten der Strafe ist leider nicht möglich. Ersatzweise ist nur die Haft vorgesehen. Die Dauer der Haft in Tagen entspricht dabei der Anzahl der Tagessätze, die der Strafbefehl aufführt.

Ich hoffe, Ihnen gedient zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Jens O. Gräber
Rechtsanwalt



www.rechtsanwalt-graeber.de
info@rechtsanwalt-graeber.de



Rückfrage vom Fragesteller 20. Juli 2006 | 20:43

Wieviele Ratenzahlungen sind bei einem Strafbefehl möglich?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Juli 2006 | 13:21

Sehr geehrter Fragesteller,

in Ihrer urprünglichen Anfrage stellen Sie schon zwei Fragen zum Mindestpreis einer Frage. Dennoch habe ich sie beantwortet.

Bei Ihrer Nachfrage aber handelt es sich um eine weitere Frage. Deshalb werde ich diese Frage nicht beantworten. Gerne aber können Sie eine neue Frage ins Forum oder an mich richten, die Ihnen gegen einen entsprechenden Einsatz auch sicherlich beantwortet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Jens O. Gräber
Rechtsanwalt



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info@rechtsanwalt-graeber.de

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