vorzeitige Löschung Pol. Führungszeugnis
vom 24.1.2007
80 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin Kämpf / München
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte gerne wissen, unter welchen Vorraussetzungen ich meine Vorstrafen aus dem pol. Führungszeugnis löschen lassen kann. Ich habe gelesen, in der Webseite des Bundeszentralregisters, das man auf Antrag mit besonderem Grund Einträge früher löschen lassen kann, wenn diese eine absolute Härte sein würden.