Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie haben einen Anspruch auf Unterlassung, wenn Aussagen von Personen geeignet sind, Sie in Ihrer Ehre herabzuwürdigen und Sie dadurch Nachteile erleiden - dieser Anspruch wäre gegen die Personen direkt zu richten (also Mitarbeiterin, Vorgesetzter), nicht gegen die ganze Firma, es handelt sich um einen direkten Anspruch.
Problematisch ist hier nur, dass keiner (bis heute) ausspricht, weshalb besagte Dame mit Ihnen ein Problem hat. Es wurde damals - und wir heute - nur nebulös gesagt, Sie sollen keinen Kontakt aufnehmen - warum nicht, bleibt im Dunkeln. Dadurch entsteht viel Raum für Interpretationen - jedoch mangels Konkretisierung wird es schwierig, rechtlich den Anspruch durchzusetzen.
Sprechen Sie mit Ihren Vorgesetzten, werden Sie selber aktiv und klären alles auf, wie es war.
Ich würde nicht zur Durchsetzung des Anspruches raten, es könnte nur schlimmer werden, vor allem, wenn Sie mangels Konkretisierung nicht nachweisen können, dass eben ein Schaden entsteht - entstanden ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich war aktiv....hatte das Problem sogar bei der Einstellung erwähnt.
Aktuell hatte ich es auch der Führungskraft erklärt, wie die Entwicklung dort war.
Also ich fasse zusammen und meine konkrete Nachfrage:
Es kann jemand anderes schlecht über sie reden, und ich muss die Gründe seines persönlichen Problems oder die Befindlichkeiten nachweisen, dass ich etwas unternehmen kann? Eine Unterlassungsaufforderung/-klage ist nicht möglich?
Sie stellen richtig fest, sowohl damals als auch heute kenne ich das persönliche Problem oder die Befindlichkeiten nicht, bedeutet doch aber nicht, wenn ich es nicht kenne, dass X durch die Gegend telefonieren kann, und einen "falsches Zeugnis" hinterlassen kann.
Wie gesagt, ich hatte keine Probleme, und ich erhielt ein gutes Zeugnis. Mein Verhältnis zum Personalleiter und der Geschäftsführung war einwandfrei, im damaligen Gespräch wurde nicht mir, sondern der Dame "Missverständnisse" vorgeworfen.
Die Dame ruft bei meinem neuen Arbeitgeber an, und behauptet, dass ich Probleme hatte bei dem Unternehmen hatte. Das ist herabwürdigend. Ein gesundheitlicher und finanzieller Schaden ist damals aufgetreten, und nun ein "Rezidiv".
Ich warte nun das Kritikgespräch ab, was mir hier vorgeworfen wird, und ob hieraus bereits weitere Folgen bzw. "ein Schaden" zu erwarten sind. Davon mache ich es abhängig. Ich freue mich jedoch nochmals auf eine Rückmeldung.
Danke, herzliche Grüße und schönen Sonntag!
Es kann jemand anderes schlecht über sie reden, und ich muss die Gründe seines persönlichen Problems oder die Befindlichkeiten nachweisen, dass ich etwas unternehmen kann? Eine Unterlassungsaufforderung/-klage ist nicht möglich?
Nein, das natürlich nicht. Sie müssen konkret jedes einzelne Wort auf den Wahrheitsgehalt untersuchen und das muss dann eindeutig dahingehend sein, dass Sie wider der Wahrheit beschuldigt werden. Wenn also die Dame sagt, dass Sie damals in der Firma Probleme hatten (stimmt, ja:mit ihr), aber sagt, dass dies von Ihnen ausging (stimmt nicht), dann können Sie gegen Letzteres etwas unternehmen, gegen Ersteres nicht.
Z.B: sagt sie: Sie haben schlechte Arbeit gemacht (Unterlassungsgrund, da nicht wahr)
Sie sagt, Sie hatten Probleme mit Mitarbeitern (Auslegungssache, von wem es ausging)
Sie sagt, "meine Probleme bei dem Unternehmen": das ist Auslegungssache, aber eher falsch, da Sie keine Probleme hatten, sondern die Frau mit Ihnen.
vermutlich auf Verlangen von X...das müssten Sie genau wissen
Sie sehen, es ist sehr schwer, dem Habhaft zu werden, daher müssen Sie genau den Wortlaut des Gespräches kennen und dann tätig werden.
Viel Erfolg.