Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
Vorbehaltlich der genauen Kenntnis der Art der Verurteilung im Jahre 1999 richtet sich hier die Tilgungsfrist nach § 46 I Nr. 1 a) BZRG
(also 5 Jahre), da ich davon ausgehe, dass die Verurteilung aus dem Jahr 1999 bereits gelöscht worden ist (bzw. nie in das BZR eingetragen worden ist).
Denn die Verurteilung im Jahr 1999 dürfte eine jugendgerichtliche Verurteilung gewesen sein, bei der aller Wahrscheinlichkeit nach Jugendstrafrecht angewendet worden ist. Ich gehe davon aus, dass die Geldzahlung ein verhängtes Zuchtmittel („Geldauflage“) gewesen ist, § 15 I Nr. 4 JGG
. Ein Zuchtmittel wird jedoch grds. nur in das Erziehungsregister (vgl. §§ 59
, 60 BZRG
) eingetragen. Eintragungen in dem Erziehungsregister werden aber nach § 63 BZRG
mit dem Erreichen des 24. Lebensjahres gelöscht.
Deshalb bestand eine solche Eintragung im Jahr 2007 nicht mehr, so dass Sie nunmehr nur die Geldstrafe (40 TS) als Negativeintrag im BZR vorzuweisen haben. Da es insoweit keinen weiteren Eintrag gibt, richtet sich die Tilgungsfrist nach der oben genannten Vorschrift.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte