(abends) belastet werden, da ich erst eine einzahlung vornehmen muss. danke für das verständnis. meine fragen: ich bin ersttäter, der wert wird im anhörungsbogen mit 89 euro angegeben ( erscheint mir unverhältnismäßig hoch für einen benutzten parfümtester und ein wäschestück im wert von 15 euro), meine wirtschaftlichen verhältnisse sind sehr bescheiden. die im strafbefehl evtl. sich ergebene geldstrafe muss ich von einem betrag über nur 100 euro monatl. zahlen ( in raten möglich , vermute ich). bin wg. erkrankung nicht mehr erwerbsfähig und muss die evtl. geldstrafe von dem genannten taschengeld (aus dem einkommen meines ehepartners) bezahlen. keine rente, da vorher selbständig, auch keine vermögenswerte od. ersparnisse. ... 2. welche höhe des zu zahlenden betrages ist zu erwarten aus Ihrer erfahrung?