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Dooring Unfall

13. Dezember 2024 19:25 |
Preis: 44,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Ich habe vor einigen Monaten beim Aussteigen aus einem Taxi die beifahrertüre geöffnet und einen Fahrradfahrer vom Rad geholt.

Er kollidierte mit der Tür und stieg sehr unsanft auf Asphalt ab.

Er hatte sich leicht verletzt, Schrammen, Prellung an der Hand und Schäden am (eher teuren) Rad.

Er hat das erst recht locker genommen und wollte nur ums eck nach Hause. (Kein Arzt usw).

Ich hab ihm dann meine Karte aufgenötigt falls doch noch was ist UND die Rad Reparatur zu bezahlen wenn er eine Rechnung bekommt.

Paar Tage später hat er sich gemeldet, gemeint ihm geht's soweit ok und ich soll seine Daten meiner haftpflicht melden.

Das hab ich dann gemacht, da ist scheinbar wochenlang nix passiert und jetzt hat mir der geschädigte heute geschrieben, dass er den Vorfall bei der Polizei angezeigt hat.

Die Frage ist jetzt: was habe ich da strafrechtlich zu erwarten?

Die zivilseite bestreite ich gar nicht. Die Reparatur werde ich natürlich gerne bezahlen und wegen ein paar hundert Euro Schmerzensgeld würde ich mich auch nicht streiten wollen.

Danke schonmal.

13. Dezember 2024 | 21:16

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragensteller,

im schlimmsten Fall dürfte bei einer nicht vorbestraften Person mit einer Einstellung gegen Zahlung einer Auflage in Höhe von 500 Euro bis 1000 Euro an einen gemeinnnützigen Zweck zu rechnen sein.

Es drohen also keine empfindlichen Konsequenzen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger


ANTWORT VON

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