Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Frage stellt sich im Zusammenhang mit meinem nicht ehelichen Kind (4 Jahre), wofür ich monatlich einen Mindestunterhalt i.H.v. 240,00€ zahle: Die Mutter bezieht Leistungen durch das Arbeitsamt, erhält Kindergeld, den von mir gezahlten Unterhalt und erwirtschaftet durch eine 450,00€-Basis-Beschäftigung monatlich 391,11€. ... Ab 01.08.2016 möchte die Mutter meines Sohnes unseren Sohn zu einer Vollzeit-Betreuung im Kindergarten anmelden. ... Meine Frage nun: Muss ich nun zusätzliche Kosten tragen für die Vollzeit-Betreuung im Kindergarten und wenn ja, muss ich das überhaupt hinnehmen, da meines Erachtens keinerlei Bedarf für eine Vollzeit-Betreuung erforderlich ist, solange die Mutter meines Sohnes nur einer 450,00€-Beschäftigung nachgeht.