Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Ein Antrag auf Namensänderung wird leider keinen Erfolg haben. Insbesondere war es bereits nach früherem Recht nicht möglich, den Namen des unverheirateten Vaters – ohne Adoption - anzunehmen. Das Kind bekommt bzw. bekam immer den Namen der Mutter.
Noch dazu ginge es auch heute nicht über mehrere Generationen zurück.
Eine Änderung in Adelsnamen ist nach der Rechtsprechung selbst bei einer Scheinvaterschaft ausgeschlossen (Hamburger OVG STAZ 07,46).
Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich in jedem Fall freuen.
Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Antwort geben zu können.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt