Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Jugendamt kann das Sorgerecht nicht entziehen, sondern nur einen entsprechenden Antrag an das Familiengericht stellen.
Ob der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben kann, hängt davon ab, ob er noch Alkohol trinkt oder trocken ist.
Das gesamte Sorgerecht kann auf Grundlage Ihrer Schilderung nicht entzogen werden.
Die Diagnose reicht jedoch, um den Umgang der Mutter erst einmal auf begleiteten Umgang zu beschränken.
Ein Anwalt vor Ort kann selbstverständlich Einsicht in die Akte nehmen.
Die Mutter sollte das Gutachten machen lassen. Wenn das Gutachten ergibt, dass sie trotz ihrer geistigen Störungen keine Gefahr für das Kind ist, kann das Familiengericht auch eine Umgangsregelung für Umgang ohne Aufsicht finden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe noch folgende Rückfragen:
"Das gesamte Sorgerecht kann auf Grundlage Ihrer Schilderung nicht entzogen werden."
Trifft dies also auch auf einen möglichen Antrag durch den Vater zu? Wie wäre denn das konkrete Vorgehen, sofern ein Antrag eingereicht werden würde? Sollte man sich bereits vorbereiten und wenn ja wie?
"Ein Anwalt vor Ort kann selbstverständlich Einsicht in die Akte nehmen."
Kann man auch selbst Akteneinsicht nehmen oder ist dies ausschließlich Anwälten notwendig? Wäre gut mal konkrete Informationen haben.
"kann das Familiengericht auch eine Umgangsregelung für Umgang ohne Aufsicht finden."
Bisher gibt es vom Familiengericht keine Umgangsregelung - darf das Jugendamt auch selbst ohne Familiengericht den Umgang bereits einschränken, oder wäre hier zwingend das Familiengericht notwendig?
Zum Gutachten: Wird das über das Familiengericht beauftragt oder wie lässt man dieses Gutachten am Besten erstellen? Wie läuft das mit den Kosten ab?
"Ob der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben kann, hängt davon ab, ob er noch Alkohol trinkt oder trocken ist."
Er trinkt nicht mehr so viel, doch trocken ist er nicht. Hat das auch einen Einfluss?
Folgende Punkte wären noch offen:
"Würde das Jugendamt sich tatsächlich zurücknehmen, sobald die Mutter auf das Sorgerecht verzichtet? Welche Risiken bestehen, wenn die Maßnahme vom Jugendamt abgelehnt wird?"
Wie schätzen Sie es ein, würde das Jugendamt weniger aktiv sein, wenn die Mutter auf das Sorgerecht verzichtet? Wir gehen davon aus, dass die Thematik mit dem Alkohol und andere Punkte dennoch dafür sorgen würden, dass das Jugendamt weiterhin aktiv wäre und auf die Maßnahme bestehen würde. Der Vater denkt, dass dann das Jugendamt dann keine weiteren Maßnahmen mehr fordern würde.
Und können durch eine Ablehnung dieser Maßnahme Nachteile entstehen bzw. Konsequenzen nach sich ziehen? Wenn ja in welcher Form?
Die Maßnahme läuft im Mai aus - sie musste immer per Unterschrift bestätigt werden - kann man diese ohne Weiteres auslaufen lassen und gegenüber dem Jugendamt ablehnen?
Vielen Dank.
Das Jugendamt würde sich nicht zurück nehmen. Denn der Vater ist noch nicht trocken.
Das Jugendamt könnte den Umgang nur vorübergehend einschränken, müsste aber unverzüglich die Entscheidung des Familiengerichts beantragen.
Das Familiengericht kann einen Gutachter bestellen. Die Kosten von Gutachtern sind sehr hoch. Bei niedrigem Einkommen kann jedoch Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Ob Sie die Akte auch ohne Anwalt einsehen könnten, liegt im Ermessen des Jugendamtes. Dieses müsste Personal abstellen, um zu kontrollieren, dass nichts aus der Akte entfernt wird.
Da die Mutter eine Diagnose hat, bei der eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden kann und der Vater noch nicht trocken ist. dürfte das Ziel des Jugendamtes darin liegen, das Kind vorläufig in einer Pflegefamilie unterzubringen.
Dies kann das Jugendamt jedoch nicht ohne Einschaltung des Familiengerichts. Wenn ein Elternteil eine vom Amt empfohlene Maßnahme ablehnt, könnte der Mitarbeiter des Jugendamts dies zum Anlass nehmen, das Familiengericht einzuschalten.
Ansonsten kann auch jedes Elternteil einen Anwalt vor Ort damit beauftragen, das Familiengericht einzuschalten.