Meine Ehefrau bewohnt zusammen mit der 9 jährigen Tochter und dem 18 jährigen Sohn die in gemeinschaftlichen Besitz befindliche, 180 m2 grosse Doppelhaushälfte. ... Ein Mediationsverfahren zur Regelung des Trennungsunterhalts und des Umgangs mit der Tochter ist gescheitert. Nach der Trennungsunterhalt-Berechnung des Mediators besteht ein sogenannter Magelfall, das derzeit frei verfügbare Einkommen reicht nicht aus um den Trennungsunterhalt für die Kinder nach der Düsseldorfer-Tabelle, den Mindestanspruch meiner Ehefrau und meinen Mindestselbstbehalt zu decken, da diverse Lebensversicherungen, Bausparverträge und Immobilienkredite bestehen. (1) Welche Schritte kann ich einleiten, damit der Trennungsunterhalt, der Umgang mit der minderjährigen Tochter und der Zugang zu der DHH Zugang und den persönlichen Gegenständen und Unterlagen rechtsverbindlich, gerichtlich einklagbar und polizeilich durchsetzbar geregelt wird?