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Verpflichtungen und Haftung für/gegenüber alter Mutter

27. September 2005 10:27 |
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Familienrecht


Guten Tag, meine Eltern waren verhältnismässig wohlhabende Leute. Eigener Betrieb, eigenes Haus,private Krankenver -sicherung. Meine Mutter (84 Jahre, lebenslang Haus - und "Tennis - und Sonnenbank- Frau") hat immer alles ihrem Mann überlassen und sich mit weder den Mühen des Erwerblebens noch sonst irgendwelchen Realitäten gestellt.

Nach den Tode meines Vaters (Mutter Alleinerbin) hat sie den Kopf in den Sand gesteckt, sich jede "Einmischung" verbeten, aus ihren Finanzen ein Geheimnis gemacht und ihren Lebensstil unvermindert fortgesetzt.

Nach der musslungenen letzten Augenoperation ist sie fast blind und benötigte nun doch die Hilfe ihrer einzigen Tochter. Ich bekam, wiederstrebend, eine Vollmacht.

Es stellte sich folgendes heraus: das gesamte grossväterliche Vermögen beider Seiten samt einer weiteren, erst kürzlich gemachten, Erbschaft ist aufgezehrt, die Mietwohnung hätte nicht mehr länger bezahlt werden können,sie hatte sich trotz Luxus - Krankenversicherung weder um das Gebiss noch um Hörgeräte noch um Sterbeversicherung noch um sonst irgend etwas gekümmert. Für den Umzug in ein betreutes Altenwohnen reicht das Geld in keiner Weise, an die Pflegekostenlücke darf ich gar nicht denken. Deshalb habe ich unsere Stadtwohnung geopfert.

Ich habe mit meinen letzten Ersparnissen ihr Konto glatt gestellt, den Umzug in meine von mir renovierte und bezahlte Wohnung bewerkstelligt und mich um Schwerbehindertenverfahren, Hörgeräte, Fusspflege und Gebiss gekümmert. Die Wohnung gehörte mir. nach meiner Wiederheirat meinem Mann und mir gemeinsam.(Gütergemeinschaft). Darauf sind noch Schulden.

Mutter zahlt lediglich die verbrauchsabhängigen Nebenkosten.

Alle ihre lieben Sachen konnte sie mitnehmen. Zunächst war sie erleichter und froh, jetzt aber wird sie immer undankbarer, wütemd über ihren Zustand und stellt unerfüllbare finazielle und persönliche Forderungen. Sie ist an keinem Ende bereit, Abstriche hinzunehmen. Ich höre nur noch über - oder unterschwellig Vorwürfe, ich gönnte ihr nichts etc. und bin am Rande der Erschöpfung, da ich noch für eine grosse Familie und einen anstrengenden Mann zu sorgen habe.

Ich bin selbst schwerst behindert und war viele Jahre pflegebedürftig, habe mit meiner Krankheit noch immer schwer zu kämpfen. Ich müsste dringend in eine Klinik, habe dies aber immer wieder verschoben wegen der Frage, was kommt dann wegen Mutter auf mich zu.

Meine Frage: Mutters Rente reicht für Nebenkosten, Essen und Trinken sowie den Standardtarif der Krankenkasse. Es bleibt kein Pfenning übrig. Sonderbedarf trage ich, die restlichen Wohnkosten mein Mann und ich. Mein eigenes Einkommen beträgt 915.- netto, wovon ich einem kranken Kind Pflicht - und einem studierenden Kind freiwilligen Unterhalt leiste. (zusammen 200.- monatlich). Ich wohne 100 km weg und fahre auf eigene Kosten 1X die Woche zur Mutter. Sie ist meiner Einschätzung nach nicht pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung, geistig voll fit und sehr beherrschend, nur sehr schwer sehbehindert. Sie kann den Haushalt weitgehend noch schaffen und selbst einkaufen auch, weil alles um die Ecke ist. Um ihr vor Ort zu helfen, habe ich sie im Sozialverband Deutschland und im einem Verein für Seniorenbetreuung der örtlichen Kirchengemeinde angemeldet. In letzterem fallen für jedes Treffen und jeden Ausflug sowie für jede Begleitung zu einem Einkauf oder Termin weitere Kosten an.Die Krankenkasse hat weitere Erhöhungen der Beiträge angekündigt. Ich weiss nicht mehr weiter.

Mein Mann und ich möchten sie wegen ihres sehr schwierigen Charakters und meiner eigenen Lage nicht zu uns nehmen, aber auch unsere Christenpflicht tun. Wir leben in Gütergemeinschaft, weil es zwischen und kein mein und dein geben sollte. Nun möchte ich gern wissen, ob das Gesamtgut für Mutter haftet, wenn der Pflegefall eintritt oder sie in ein Heim müsste - was sie absolut nicht will- oder nur mein eigenes Einkommen. Mein Mann hat noch seine Kinder zu versorgen und möchte für meine Mutter nicht aufkommen.

Wir haben ein eigenes Haus auf einem Dorf, in dem wir noch die nächsten Jahre wohnen müssen aus beruflichen Gründen, uns aber nicht zuhause fühlen. Müssen wir die halb bezahlte Eigentumswohnung in der Stadt für Mutter verkaufen, obwohl wir darin unseren eigenen Lebensabend verbringen wollten? Wo gibt es eine unabhängige, kompetente d.h. finanziell nicht selbst interessierte Beratung für mich als Tochter und uns als Familie? Verletze ich eine Rechtspflicht, wenn ich längere Zeit verreise oder in eine Klinik gehe und Mutter ist auf sich gestellt?

Guten Tag,

Sie sind Angehörige der sog. "Sandwich-Generation", die wegen der Unterhaltsansprüche sowohl von den eigenen Kindern als auch von den eigenen Eltern in Anspruch genommen wird. Dass Thema des Elternunterhaltes hat gerade in der letzten Zeit die Rechtsprechung zunehmend beschäftigt, da immer wieder von Seiten der Sozialträger Unterhaltsansprüche gegenüber den Kindern geltend gemacht werden. Wichtig ist hierbei, dass das Sozialamt keine eigenen Unterhaltsansprüche Ihnen gegenüber hat, sondern lediglich die möglichen Ansprüche Ihrer Mutter Ihnen gegenüber auf das Sozialamt übergehen.

Eine genaue Berechnung eines etwaigen Unterhaltsanspruches läßt sich im Rahmen dieser Beratung naturgemäß nicht erstellen. Hierfür benötige ich die genauen Vermögens- und Einkommensverhältnisse.

Generell können Sie hinsichtlich des Einkommens von einem Selbstbehalt in Höhe von 1.100,00 € ausgehen. Dies bedeutet, dass Ihr Einkommen bereits unterhalt des Selbstbehaltes liegt, zumal von dem Nettoeinkommen noch bestehende Verbindlichkeiten sowie insbesondere auch der von Ihnen geleistete Kindesunterhalt in Abzug kommt.

Hier liegen Sie vorbehaltlich einer genauen Berechnung unterhalb der Selbstbehalte, so dass ein Unterhaltsanspruch voraussichtlich nicht besteht.

Hinsichtlich des Vermögens, also der Frage, ob etwa die halb bezahlte Eigentumswohnung verwertet werden muss, hat die Rechtsprechung in letzter Zeit deutlich zugunsten der Kinder entschieden. Sie werden die Diskussion über das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Sommer verfolgt haben, in dem dieses urteilte, dass die Absicherung eines Darlehens für ein selbst genutztes Haus nicht verlangt werden kann. Generell können Sie als Leitlinie der Rechtsprechung erkennen, dass zum einen eine Einschränkung eines angemessenen Lebenstandards nicht verlangt wird, zum anderen insbesondere Altersvorsorge, zu der auch die von Ihnen angesprochene Wohnung gehört, nicht angegriffen wird. Insoweit halte ich, vorbehaltlich natürlich einer genauen Berechnung, einen Unterhaltsanspruch nach Ihren Angaben nicht für gegeben.

Natürlich können Sie auch, insbesondere wenn dies gesundheitlich erforderlich ist für längere Zeit verreisen oder selbstverständlich auch in eine Klinik gehen, ohne dass Sie die Pflichten Ihrer Mutter gegenüber verletzen.

Ich hoffe, ich habe Ihnen weiter geholfen. Für Rückfragen sethe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Weiß

Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Str. 19
26603 Aurich

Tel. 04941-605347
Fax 04941-605348
e-mail:info@fachanwalt-aurich.de

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