Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es geht nicht um Unterhalt für die Ex, sondern um Unterhalt für das Kind. Das Kind hat keine Eigentumswohnung. Deshalb kann sich Ihr Wohnvorteil nicht mit dem Wohnvorteil des Kindes ausgleichen. 9 Jährige Kinder zahlen meistens keine Miete unabhängig davon, ob die Eltern Eigentümer oder Mieter sind. Auch deshalb kann sich Ihr Wohnvorteil nicht ausgleichen.
In Ihrem Selbstbehalt sind normalerweise 430 Euro für Wohnkosten enthalten. Wenn Sie keine Miete sondern nur Betriebskosten, Heizkosten und Verwaltergebühren zahlen, kann dies zu einer Verringerung Ihres Selbstbehalts führen.
Auf der anderen Seite können Sie jedoch auch ihre Kreditraten von Ihrem Einkommen abziehen, um weniger Unterhalt zu zahlen.
Auch wenn die Wohnung im gleichen Haus ist und die gleiche Größe hat, wie die Ihrer Ex, können die Berechnungen des Wohnvorteils nicht einfach nach den Kosten berechnet werden, die Ihre Ex für ihre Wohnung hat, denn diese Kosten können durch unterschiedlichen Wasserverbrauch oder unterschiedliches Heiz- und Lüftungsverhalten bei Ihnen anders sein, als bei Ihrer Ex.
Deshalb müssen Sie die Fragen der Anwältin beantworten, damit der Unterhalt für das Kind berechnet werden kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Bernhard Müller
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