Werte Damen und Herren, seit 11 Jahren bin ich(geschieden), mit meinen Mädchen 18 und 13 alleinerziehend.Bisher zahlte der Vater der Kinder monatlich 265,-€ pro Kind.Im Januar 06 wurde die Große 18 und der Vater stellte die Zahlung mit der Begründung ein, daß sie ja nicht mehr bei mir wohnt und deshalb nebenrangig wird.Der Vater hat ein Nettoeinkommen von 1353,-€, ich selbst 1850,-€, wobei mein Ortszuschlag von 167,56€ wegfällt, sobald die Kinder aus dem Haus sind.Die Anwältin des Vaters errechnete jetzt den fehlenden Unterhaltsanspruch meiner Tochter von ihrem Vater wie folgt:Unter Berücksichtigung der vorrangigen Unterhaltverpflichtung von 287,-€ an die 13 jährige( der Vater zahlt aber nur 265,-) beläuft sein Einkommen auf 998,61€.Davon werden 5% berufsbedingte Aufwendungen in Höhe von 67,66 abgezogen.Nach meiner Rechnung sind es 1353,-minus 67,66, minus 265,- ist gleich eine Summe von 1020,34€.Die Anwältin spricht von 998,61.Sie berechnet für die große Tochter einen Unterhaltsbedarf von 503,00€( Gr.8,Spalte4)bei einem gemeinsamen Einkommen von 2842,54€.Jetzt zog sie, um wieder gleichrangig zu werden , zurück zu mir, so das sein Eigenbehalt theoretisch nur 820,- sein dürfte. Aus der Errechnung der Haftungsanteile: Mutter= 1023,93€/1202,54*503,00€=428,29€ Vater= 178,61€/1202,54€503,00=428,29€, werde ich nicht schlau. 1.was bedeuten diese genau? Das staatliche Kindergeld erhält die Tochter von mir in voller Höhe.Ebenso wird sie von mir komplett versorgt.Das heißt, ich zahle an sie zusätzlich 200,-mtl.und komme außerdem für Essen, Wäsche usw. auf. 2.Wie kommt es, das trotzdem eine Gleichrangigkeit wieder hergestellt wurde, der Vater nicht zahlen muß?