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Kindesmutter verheimlicht Krankenhausaufenthalt

3. Februar 2025 10:37 |
Preis: 30,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag, folgende Situation wirft Klärungsbedarf auf:

Die Ex-Frau meines Mannes hat geteiltes Sorgerecht mit meinem Mann. Dieser hat alle 10 Tage 4 Tage Umgang mit seinen Kindern. Es handelt sich um eine „hochstrittige" Situation, weil die Kommunikation aktiv von der Mutter der Kinder gestört wird. Wie es gängige Praxis an Familiengerichten ist - interessiert aber niemanden, wer der Störenfried ist. (Es ist nachweisbar, aber FG sichten keine Beweise).

Nun kam zufällig raus (Tochter erzählte einer Freundin der Familie, dass sie nicht zum Geburtstag könne - weil ihre Mutter da 2,5 Wochen ins Krankenhaus müsste. Die Mutter des neuen Lebensgefährten würde dafür aus dem Ausland anreisen und aufpassen, der Lebensgefährte arbeitet Vollzeit im Nachbarland (Leben im Grenz Bereich) und kann sich daher nicht um seine beiden eigenen Kinder und die Kinder der Ex-Frau meines Mannes kümmern.
Mein Mann ist momentan zuhause und arbeitet nicht, das weiß sie. Und sie hat ihren Kindern ausdrücklich verboten, die Info mit ihrem KH Aufenthalt beim Vater zu erwähnen. Wäre sie nicht in der Pflicht ihn a) davon in Kenntnis zu setzen?
B) die Betreuung der Kinder von ihm durchführen zu lassen in der Zeit?

3. Februar 2025 | 11:23

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,


die Mutter muss den Vater nicht zwingend über ihren Krankenhausaufenthalt informieren.

Es kommt darauf an, ob die Versorgung des Kinder sichergestellt ist und dafür muss die Mutter sorgen.

Wenn das Kindeswohl nicht gefährdet ist, kann auch der Lebensgefährte die Versorgung sicherstellen.

Aber so wie Sie es schildern, kann der Lebensgefährte neben seine eigenen Kindern nicht auch die Ihres Mannes betreuen.


Ihr Mann sollte mit dem Jugendamt die Situation besprechen, da ein Gespräch mit der Mutter wohl wenig Sinn macht.



Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


ANTWORT VON

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