Berechnungsgrundlage für Kindesunterhalt bei Freiberuflern
vom 13.1.2021
für 40 €
Ich bin seit 22 Jahren freiberuflich tätig und Vater einer 15 jährigen Tochter für die ich seit 14 Jahren Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle bezahle. ... Allerdings finde ich im Netz keine eindeutigen Informationen darüber, welches Einkommen als Grundlage zur Berechnung herangezogen werden kann. Gilt zum Beispiel der Jahresumsatz, der Rohgewinn, der Reingewinn, oder das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid?