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Unterhaltsreduzierung möglich?

| 1. September 2016 09:10 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

meine Frau hat sich von mir getrennt und ich mit der Tochter ausgezogen. Sie erhält von mir monatlich ca. 400 zzgl. ca. 300 für meine Tochter.

Im fließenden Übergang ist ihr neuer Partner bei ihr eingezogen, was bei ihrem Einkommen unberücksichtigt blieb. Er ist offiziell noch unter einer anderen Wohnanschrift gemeldet. Bei dieser ist aber seine Mutter fest eingezogen. Meiner Meinung nach müsste man doch von deiner fiktiven Mieteinnahme ausgehen.

Meine Frage:
Inwiefern kann der fest bei meiner Ex wohnende neue Partner zu einer reduzierten Unterhaltszahlung durch mich führen. Er behauptet er wäre überschuldet und - gemäß meiner Ex - würde er keinen Beitrag monatlich leisten.

Muss ich weiterhin die vollen 400 € an meine Ex monatlich zahlen?

Danke und Gruß

1. September 2016 | 09:41

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Ihre Frage bezieht darauf ab, ob sich der Trennungsunterhalt dadurch, dass Ihre Ehefrau mit einem neuen Partner zusammen gezogen ist, reduziert.

Nach der ständigen Rechtsprechung reicht es nicht aus, wenn die Ehefrau mit einem neuen Partner in einer Wohnung zusammenlebt. Vielmehr wird darauf abgestellt, dass die Beziehung gefestigt ist. Als gefestigt sieht die Rechtsprechung eine Beziehung erst dann an, wenn sie zwischen zwei und drei Jahren besteht. Diesbezüglich, also hinsichtlich der gefestigten Dauer der Beziehung, entscheiden die Gerichte unterschiedlich.

Erst wenn der Freund Ihrer Ehefrau mindestens zwei Jahre, tendenziell eher länger, mit Ihrer Ehefrau zusammenlebt, kann sich das unterhaltsmäßig auf den Trennungsunterhalt auswirken.


2.

Auf den Kindesunterhalt hat ein Zusammenleben mit einem neuen Partner keinerlei Einfluss, selbst wenn die Beziehung gefestigt ist.


3.

Im Ergebnis heißt das, dass Sie derzeit den vollen Trennungsunterhalt an Ihre Ehefrau zahlen müssen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 1. September 2016 | 09:53

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 1. September 2016
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