Ehelicherklärung - Kind - eigener Hausstand
vom 24.5.2006
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Claudia Bärtschi / Kassel
Art. 224 § 2 Elterliche Sorge (1) Ist ein Kind auf Antrag des Vaters für ehelich erklärt worden, so ist dies als Entscheidung gemäß § 1672 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzusehen.