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Klage auf Unterhaltszahlungen - gibt es Überbrückungsgeld

17. April 2005 00:45 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo!
Ich habe eine Frage.
Da mir noch detailierte Informationen fehlen, möchte ich die Frage zunächst einmal rein theoretisch stellen.
Eine Frau will ihren Mann verlassen.
Beide habe 2 Kinder ( 12 und 13 Jahre alt )
Er arbeitet Vollzeit.
Sie arbeitet 4,5 Stunden / Tag.
Er verdient ungefähr mit Lohnsteuerklasse 3 2500,- Euro netto.
Sie verdient mit Lohnsteuerklasse 5 450 Euro netto.
Vor ein paar Jahren haben beide zusammen ein Haus gekauft und nach ca. 8 Jahren noch einmal einen Kredit von 20.000 Euro für die Renovierung aufgenommen.
Das Haus dürfte ca. zur Hälfte bezahlt sein. Der Renovierungskredit laüft erst ca. 1 Jahr.
Die Rückzahlungsrate für beide Kredite beläuft sich auf ca. 850,- Euro.

Nun zu der Frage:

Wie gesagt die Frau will ihren Mann verlassen.
Sie hat aber Angst vor der finanziellen Zukunft, da sie davon ausgehen kann, das ihr Mann, solange es ihm möglich ist, alle Geldhähne schließen wird, um sie so zu halten.

Was er nicht stoppen kann, ist das Kindergeld, das sich bei 2 Kindern auf 308 Euro / Monat beläuft.
Was er auch nicht stoppen kann, ist ihr Lohn, der sich selbst bei Steuerklasse 4 auf gerade mal ca. 520,- Euro beläuft.
Das macht im Monat ein sicheres Einkommen von ca. 830,- Euro.

Das sie gegen unterlassene Unterhaltszahlungen, den Kindern gegenüber, und auch ihr gegenüber, klagen kann, weiß sie zwar, aber solche Gerichtsverfahren können sich aus meiner Erfahrung bis zu einem Jahr hinziehen.
Ihr verbleiben also für diese Zeit wahrscheinlich wirklich nur echte 830,- Euro.
Auch Möbel und sonstige Dinge wird sie wohl kaum aus der Wohnung mitnehmen können, da ihr Mann sehr aggressiv ist, und sicher mit Gewalt ein Entfernen der Möbel zu verhindern weiß.
Letztendlich will sie auch nur raus.

Was also tun?
Muß sie wirklich mit diesem Geld über die Runde kommen ( entspricht ja noch nicht einmal dem Existenzminmum für eine einzelne Person ), oder gibt es für einen solchen Fall staatliche Hilfe?
Wo erhält man hierzu detailierte Informationen?
Was ist, wenn der Mann, aufgrund der Steuerklassenänderung, und dem Entzug von einem Kind auf seiner Lohnsteuerkarte, nach Abzug der laufenden Kreditkosten ( denn er wird sicher in dem Haus weiter wohnen bleiben ), selbst unter das Existenzminimum fallen würde, wenn er ihr Unterhalt zahlen müßte, oder Unterhalt für die Kinder zahlen müßte?

Ich hoffe sie haben meine Frage, die erst einmal noch theoretische Natur ist ( die Zahlen könnten ein klein wenig varieren - Entgelt des Mannes und laufende Kreditkosten müssen noch genau in Erfahrung gebracht werden ), soweit verstanden, und können mir zumindest Tipps geben, was man in einem solchen Fall tun kann, evtl. auch Stellen benennen, die einem in einem solchen Fall weiterhelfen können.

Vielen Dank

17. April 2005 | 01:11

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage.


Sie haben Recht: In der Tat kann zwischen der (gerichtlichen) Geltendmachung und Durchsetzung eines Unterhaltsanspruches und der tatsächlichen Zahlung eine zeitliche Lücke bestehen, die zunächst einmal überbrückt werden muß. Zahlt der Unterhaltsverpflichtete keinen oder nicht ausreichenden Unterhalt, kommt die Gewährung von Sozialhilfe in Betracht. Der Staat springt also ein und gewährleistet für die Übergangszeit das Existenzminimum.

Ergänzende Sozialhilfe kommt auch für die Kinder in Betracht.

Informationen, ob in dem von Ihnen geschilderten Fall, die Gewährung von Sozialhilfe konkret möglich ist, erhalten Sie zunächst beim Sozialamt Ihrer Gemeinde.

Die betroffene Mutter wird außerdem, da das von Ihnen genannten Einkommen sehr gering ist, Anspruch auf Beratungshilfe haben. Ein entsprechender Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe kann beim Amtsgericht gestellt werden und sollte positiv beschieden werden. Mit dem vom Gericht ausgestellten "Beratungsschein" kann dann eine Rechtsberatung bei einem auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt vor Ort erfolgen.

Bei der von Ihnen geschilderten Sachlage erscheint diese konkrete Beratung auch sehr ratsam, um bereits im Vorfeld der Trennung die richtigen Schritte einzuleiten und möglichen (gewalttätigen) Reaktionen des Mannes zuvorzukommen.

Letztlich gibt es auch zahlreiche Frauenberatungsstellen, an die Sie sich zur weiteren Beratung wenden können. Diese sollten Sie im Telefonbuch, aber auch im Netz finden. Für Nordrhein-Westfalen möchte ich Sie beispielhaft auf die Seite <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.frauennrw.de/buk/index.php?nid=47" target="_blank">FrauenNRW</a> verweisen. Dort finden Sie, vom Frauenministerium des Landes NRW zusammengestellt, zahlreiche Links und Adressen zu Beratungsstellen.


Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.


Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

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