Sollte ich die Unterhaltungszahlungen vor Verfahrensbeginn einstellen?
vom 7.2.2010
49 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Sehr geehrte Anwälte: Vor 3 Jahren wurde meine Ehe geschieden. Meine Ex-Frau bezieht 500€ Unterhalt und arbeitet selbst mit 2000€ Monatsverdienst). Ich selbst beziehe Rente wegen voller Erwerbsminderung und geniesse das Rentnerprivileg.Seit 12 Jahren lebt merine EX in einer eheähnlichen Gemeinschaft, was im Scheidungsverfahren geleugnet wurde.