Scheidung / Unterhaltsberechnung Frau und Kind
vom 8.7.2005
19 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Sehr geehrte Damen und Herren, wie oft müssen der Betreuungsunterhalt für die Frau und der Kindesunterhalt (ein Kind, 7 Jahre) berechnet werden? Unter welchen Umständen ist eine Neuberechung erforderlich, und zwar sowohl in bezug auf Trennungsunterhalt als auch auf Unterhalt nach der Scheidung.