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Manipulation des Kindes im Ehestreit / angehenden Scheidung

14. November 2020 12:35 |
Preis: 50,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


13:40

Sachverhalt:

Ich und mein Mann befinden uns derzeit in der Trennungsphase. Wir haben ein 8-jähriges Kind.
Mein Mann zieht zum 1. Dezember aus der gemeinsamen Wohnung aus. Für das Kind versuchen wir eine gute und geregelte Lösung zu finden. Leider möchte mein Mann mit mir keine vernünftige Lösung finden und benutzt dafür unser Kind, um die Scheidung und das Sorgerecht sowie Aufenthaltsregelungen zu bestimmen.

Folgendes ist passiert:
- Mein Mann verbringt extrem viel Zeit mit unserem Kind und betreibt Verleumdung. Er erzählt dem Kind, dass ich ihn verlassen möchte und alleine lassen möchte
- Mein Mann sagt dem Kind, dass ich dazu sorgen werde, dass er sein Vater nicht mehr sehen darf
- Er sagt, dass ich immer lüge und einen Mann habe (was nicht wahr ist)
- Er erzählt dem Kind, dass ich die Böse bin und für die Scheidung verantwortlich etc.

Gestern ist das Kind auf mich zugekommen und war völlig in Tränen aufgelöst (mein Mann war zu diesem Zeitpunkt arbeiten) und hat mir Dinge vorgeworfen, dass ich die Schuldige bin und ihm nur schlechtes möchte.

Man muss dazu erwähnen, dass ich zuvor mehrmals mit meinem Mann besprochen habe, dass wir das Kind aus diesem Sachverhalt heraus halten und die Dinge unter uns klären. Er macht aber heimliche Ton- und Videoaufnahmen (habe ich von meinem Kind erfahren, da er ihm diese gezeigt hatte) von unseren Streits. Er schneidet die Aufnahmen entsprechend zusammen (vermutlich) und legt sie dem Kind als eine Art "Beweise" dass ich die Ursache für die Scheidung bin. Leider habe ich bis auf die Erzählungen des Kindes keine Beweise für die Ton- oder Videoaufnahmen, aber mein Sohn hat mir genau geschildert von welchen Winkeln in der Wohnung aufnahmen gemacht worden sind, weshalb ich davon ausgehe, dass es wahr ist. Unter Druck des Vaters hat er diese Behauptung dann wieder revidiert und gesagt, dass er es nur "erfunden" hat (phantasiert).

Meine Frage ist nun konkret folgende:
Das Kind ist enormen psychischen Stress ausgesetzt durch die Manipulation des Vaters und ständige Verleumdung. Aus diesem Grund ist das Kind völlig überfordert und denkt, dass ich ihm den Kontakt zum Vater verbieten möchte (was nicht meine Absicht ist). Der Vater übt psychischen Druck aus und versucht jede Minute damit auszunutzen das Kind gegen mich auszurichten.

Was kann ich nun dagegen unternehmen? Ich möchte endlich, dass der Stress für unser Kind aufhört. Leider kann ich nicht jedes Gespräch überwachen und es direkt beeinflussen. Jeder vernünftiger Versuch mit meinem Mann darüber zu sprechen ist gescheitert, er verwendet jede Aussage gegen mich, dreht Sachverhalte um und berichtet und zeigt alles dem Kind - natürlich im völlig falschem Kontext und nur von einer negativen Seite. Seine Absicht ist, dass entweder er das alleine Sorgerecht bekommt oder aber das Wechselmodell, von welchem ich aber nicht einverstanden sind.

Ich vermute auch eine psychische Störung bei meinem Mann, da er auch heimlich Antidepressiva einnimmt, die er sich aus dem Ausland einfliegen lies (ich habe diese Packungen entdeckt!)

Ich habe bereits mit dem Jugendamt gesprochen und meine Situation grob geschildert. Das Ausmass der Manipulation meines Mannes ist mir aber jetzt erst bewusst geworden (seit mein Kind gestern zu mir gekommen ist, völlig aufgelöst und erzählt hat, welche Behauptungen gegen mich mein Mann aufstellt). Leider hat er das Kind bereits so manipuliert, dass es mir kaum bis gar nichts mehr glaubt!!!!
Ich habe ein Rechtsbeschluss im Internet hierzu gefunden: (Hinweisbeschluss vom 17.01.2017 (Az. – 4 UF 5/17 ) ) wo bereits ein ähnlicher Fall vor Gericht behandelt worden ist.

Wie kann ich eine Anzeige erstatten und an wen muss ich mich da überhaupt wenden? Wie wäre jetzt die richtige Vorgehensweise, damit die Manipulation endlich aufhört? Was kann ich konkret unternehmen, damit mein Kind nicht mehr unter diesem psychischen Stress leiden muss? Wie bereits gesagt, bringt ein vernünftiges Gespräch mit meinem Mann nichts.

Ich mache mir zudem Sorgen, dass wenn ich eine Anzeige bei der Polizei erstattet (z.B. wegen den heimlichen Aufnahmen), dass er dann diese ebenfalls zur Manipulation bei unserem Kind gegen mich verwendet.

Vielen Dank für eine Rückmeldung

14. November 2020 | 13:15

Antwort

von


(742)
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63667 Nidda
Tel: 06043 801 59 60
Web: https://ra-krueckemeyer.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ich beantworte Ihre Fragen auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie das schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Sobald der Vater ausgezogen ist, wird der ständige Kontakt zum Vater in der Regel weniger werden. Wenn Sie sich dann nicht auf eine Umgangsregelung einigen können, muss der Kindesvater ohnehin ein gerichtliches Umgangsverfahren anstrengen. (Vorausgesetzt das Kind bleibt erst einmal bei Ihnen).

Um dem Kindesvater den alleinigen Umgang zu verbieten müssen schwerwiegende Anschuldigungen beweisbar sein. Selbst wenn Sie alle Schilderungen beweisen könnten, halte ich es für zweifelhaft ob Ihrem Mann tatsächlich der Umgang untersagt wird. Der Umgang mit den Eltern wird als sehr hohes Gut betrachtet. Ob die Beeinflussung des Kindes tatsächlich schon die Schwelle zur psychischen Gewalt Überschritten hat musst du im Zweifel ein Gutachter klären. Auch ein solches Gutachten ist mit weiterem Stress für das Kind verbunden.

Wenn Sie nicht mehr bis Dezember warten können, bleibt Ihnen der Weg über die einstweilige Anordnung. Dadurch könnten Sie erreichen, dass dem Vater der Umgang untersagt wird und er eventuell auch die gemeinsam genutzte Wohnung verlassen muss. Allerdings sind auch hier die Hürden sehr hoch und eine Niederlage vor Gericht für Sie würde den Kindesvater eher noch in seinem Verhalten bestärken.

Eine Strafanzeige ohne Beweise dürfte von vorne herein zum Scheitern verurteilt sein und auch keine schnelle Lösung herbei führen.

Ich rate Ihnen, sich zeitnah anwaltliche Unterstützung zu suchen die Sie im sicherlich kommenden Umgangsverfahren unterstützt. Ein Tätig werden noch vor dem Auszug des Vaters halte ich für unrealistisch und nicht zielführend.

Ich hoffe, ich konnte ihre Frage beantworten. Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 14. November 2020 | 13:32

Sehr geehrter Herr Krückemeyer,

mein Ziel ist es nicht, dass er kein Kontakt mehr zu seinem Vater hat, sondern dass er das Kind nicht mehr manipuliert und damit mein Verhältnis zum Kind ruiniert. Ich habe folgendes im Internet gefunden:

"Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte sich in einem Hinweisbeschluss vom 17.01.2017 (Az. – 4 UF 5/17 ) damit zu befassen, wie mit einer Manipulation eines Kindsvaters umzugehen ist, der seine abwertende Haltung gegenüber der Kindsmutter wiederholt gegenüber den Kindern kommunizierte und diese dadurch manipulierte. Auch wiederholte er, dass er die deutsche Rechtsordnung nicht anerkenne. Das Amtsgericht hatte insofern als Reaktion auf das manipulative Verhalten des Kindsvaters angeordnet, dass der Umgang mit den Kindern bis auf Weiteres nur noch unter Aufsicht des Jugendamtes stattfindet. Hiergegen richtete sich dessen Beschwerde.

Grundsätzlich haben beide getrenntlebenden Eltern das Recht auf Umgang mit den gemeinsamen Kindern. In bestimmten Fällen kann dieses Recht aber eingeschränkt werden. Dies ist der Fall, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Umgang ggf. nicht zum Wohl des Kindes ausgeübt wird. Das Gericht kann in solchen Fällen anordnen, dass der Umgang nur unter Aufsicht des Jugendamts wahrgenommen werden darf, also „begleitet".

In dem oben geschilderten Fall hatte das Amtsgericht Oldenburg angeordnet, dass der Vater die beiden gemeinsamen acht und fünf Jahre alten Kinder, die nach der Trennung ihren gewöhnlichen Aufenthalt bei der Mutter hatten, nur noch in Begleitung des Jugendamts sehen dürfe.

Der Vater wandte ein, ein sehr gutes Verhältnis zu den Kindern zu haben und die Kinder stets aus den ehelichen Streitigkeiten herauszuhalten. Das Amtsgericht habe auch nicht berücksichtigt, dass es die Mutter gewesen sei, die die Kinder ohne Absprache mit in die Türkei genommen habe. Erst ihm sei es gelungen, die Kinder wieder in die vertraute Umgebung zurückzubringen. Deshalb gäbe es keinen Anlass für einen begleiteten Umgang und die Entscheidung des Amtsgerichts sei falsch.

Das Oberlandesgerichts Oldenburg sah dies anders und bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts.

Das Oberlandesgericht betonte, dass stets das Wohl der Kinder, insbesondere ihre seelische und körperliche Entwicklung im Vordergrund stehen. Steht hier eine Beeinträchtigung im Raum, müsse das Umgangsrecht eingeschränkt werden. Im vorliegenden Fall erfolgte dies durch die Anordnung eines ausschließlich begleiteten Umgangs, der die Kinder vor einer Manipulation der Kinder durch den Kindsvater schützen sollte.

Davon, dass eine Manipulation der Kinder vorlag, ging das Oberlandesgericht insofern ohne Zweifel aus. Das Gericht war davon überzeugt, dass er die Kinder nachhaltig dazu angehalten habe, gegenüber den Behörden den Kontakt zur Mutter abzulehnen und wahrheitswidrig zu behaupten, die Mutter habe sie allein gelassen und geschlagen. Die Kinder hätten die Anweisung, sich zu verstellen, aber nur kurz durchhalten können. Das Gericht sah die konkrete Gefahr als gegeben an, dass der Kindsvater mit seiner abwertenden Haltung gegenüber der Kindsmutter den Kindern schade.

Hinzu kam, dass der Vater wiederholt betonte, er erkenne die deutsche Rechtsordnung nicht an. Das Gericht sah hierin die weitere Gefahr, dass er die durch das Familiengericht zu Gunsten der Mutter getroffene Sorgerechtsregelung ggf. nicht akzeptieren werde. Im Übrigen hätten die Kinder auch glaubhaft von körperlichen Maßreglungen durch den Vater berichtet.

Vor dem gesamten Hintergrund bestätigte daher das Oberlandesgericht die Entscheidung des Amtsgerichts und damit den angeordneten begleiteten Umgang zwischen Kindevater und Kindern."
-------------

Hier hat man vor Gericht erreicht, dass der Vater nur noch in Anwesenheit des Jugendamtes mit dem Kind sprechen bzw. kommunizieren durfte. Wie reiche ich solch eine Anzeige ein und an wen muss ich mich wenden wenn ich das gleiche Verfahren anstrebe?

Da unser Kind sich in einem extrem psychisch labilen Zustand befindet und auch bereits andere Anzeichen von Überforderung zeigt, kann man meiner Meinung nach von einer gewissen psychischen Gewalt und enormen Stress für das Kind ausgehen.

Der Kontakt zum Kind wird durch den Auszug nicht weniger, da seine neue Wohnung nur ein paar Schritte von unserer derzeitigen Wohnung entfernt ist. Somit ist davon auszugehen, dass die Verleumdung und Manipulation auch nach der räumlichen Trennung stattfinden wird. Mein Mann sieht dies als eine Art "Rache" mir gegenüber, indem er das Kind gegen mich anstiftet. Daher strebe ich an, dass er eventuell ebenfalls nur in Aufsicht von Jugendamt Kontakt zum Kind haben darf.

Vielen Dank für eine Rückmeldung, an wen ich mich konkret im nächsten Schritt bezüglich der Anzeige wegen Manipulation wenden kann (Amtsgericht?).

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. November 2020 | 13:40

Sehr geehrter Fragesteller,

Ich habe das Urteil gelesen bevor ich die Frage beantwortet habe.

Das OLG Oldenburg hatte dabei aber auch über die wiederholte physische und psychische Gewalt zu entscheiden. Außerdem war das Risiko im Raum, dass der Kindesvater die Kinder nicht herausgibt (weil er die deutsche Rechtsordnung nicht anerkennt).

Wenn Sie das gleiche Verfahren eröffnen wollen, ist das Umgangsverfahren der richtige Weg. (Hierfür besteht Anwaltszwang). In diesem Verfahren tragen Sie das Fehlverhalten des Kindesvaters vor uns fordern den betreuten Umgang.

Sollten weitere Nachfragen Bestehen, können Sie mich via Email kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt

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