Grob-Abschätzung für ‚Wert’ des Zugewinns an Familien-Eigenheim (> Bar-Ausgleich)
beantwortet von
Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz / Aachen
Mittlerweilen (seit April 2010) wohnt meine Frau leider in einem getrennten Haus-halt mit den Kindern (Mietswohnung in der Nähe), ich bewohne aktuell noch das Familien-Eigenheim. ... Für jeden der oben angesprochenen offenen Punkte (Ausgleich Haus, Ausgleich Rente, Kinder-Unterhalt) verfasse ich eine extra Anfrage und stelle diese praktisch gleichzeitig ein – bei Interesse könnten diese auch gerne von Ihnen komplett angenommen werden… ****************************************************************************** AUSGLEICH FÜR DES ZUGEWINN-ANTEILS MEINER EHEFRAU AM FAMILIEN-HEIM: Die folgenden Überlegungen zum Zugewinn-Ausgleich meiner Frau am seinerzeit gemeinsam be-wohnten Familien-Eigenheim sind von einer ganz besondere Konstellation / Historie zwischen mir und meinen Eltern begleitet, nämlich dem (grundbuchlichen) Vermachen des (schuldenfreien) Rei-henhauses meiner Eltern an mich VOR der Ehe und der Rückschenkung dieses Hauses an meine Eltern im Gegenzug zu einer Schenkung von 400.000 DM WÄHREND der Ehe. ... NACH (der Trennung) und entsprechender Zugewinn-Bestimmung um Unterscheidung folgende 3 Varianten: A) Ehemann bringt das Haus der Eltern in die Ehe mit ein, d.h.