Elternunterhalt-Schonvermögen
vom 2.5.2008
100 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Ich versuche gerade einzuschätzen welche meiner Vermögenswerte bei einer Unterhaltspflicht gegenüber Eltern zugriffsfrei sind. Dies sind aus meiner Sicht: •Gelder in gesetzlichen Rentenversicherungen •Eine angemessene eigengenutzte Wohnimmobilie •Weiteres Anlagekapital (Schonvermögen) Zur Berechnung der Höhe des Schonvermögens habe ich eine Frage. ... Kann das für meine Eltern zuständige Sozialamt wesentlich tiefere Grenzen ansetzen?