Nach 16 Jahren Klage auf Anerkännung der Vaterschaft möglich ?
vom 1.1.2011
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus / Trier
Zum damaligen Zeitpunkt war meine Lebensgefährdin noch verhairatet , und der damalige Mann von Ihr hat ( Meine Tochter , bewußt als seine Tochter anerkannt ). ... Die zweite Tochter wurde dann von mir anerkannt , und ist somit meine uneheliche Tochter , für die ich regelmässig Unterhalt bezahle. Meine damalige Lebensgefärdin ist seit langem nun geschieden , und droht mir nun seit neustem , das sie eine Klage gegen mich beim Jugendamt einreichen will , ( auf anerkännung der Vaterschaft ) Sie droht mir ständig , ich müssen den Unterhalt nachzahlen und vieles andere . 1 .