Unterhalt - Zahlungszeitpunkt
vom 29.9.2004
10 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Eckart Jakob / Langenhagen
Den Kindes- und Ehegatten-Unterhalt habe ich nach D´dorfer Tabelle und 3/7-Regelung ermittelt. Bisher bin ich davon ausgegangen, daß ich aus meinem Gehalt - das ich zum Ultimo für den zurückliegenden Monat erhalte - auch den Unterhalt für den zurückliegenden Monat begleiche. Ist das korrekt oder muß Unterhalt grundsätzlich vorab gezahlt werden ?