Unterhalt für volljähriges Kind ohne Ausbildung
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Er meint es sei meine Pflicht als sein Zeuger ihn zu unterhalten bis zu seinen 25ten Lebenasjahr, dabei hat mich gar nicht zu interessieren ob er lernt oder arbeitet. er müsse mir gar keine Nachweise liefern. ... Ich habe angeboten, dass ich die Differenz zahle wenn er wenigstens einen 400,- Job wieder aufnimmt, sowie den regulären Unterhalt an wiederaufnahme einer Ausbildung (FOS), fände ich wichtig für seine soziale Entwicklung. ... Hat er dann wieder rechtlich ´gesehen einen Anspruch auf Unterhalt?