Unterhaltspflicht für ausbildungssuchenden Volljährigen
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Mitteilung des JA bei Eintritt der Volljährigkeit 2016 über Niederlegung der Beistandschaft mit Hinweis auf Fortbestand der Unterhaltspflicht bei allgemeiner Schulausbildung,Ausbildung oder Studium. Unterhalt (388€) wurde von mir weiter nach Rücksprache mit Kindsmutter und Sohn ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gezahlt von 08.2017 bis einschließlich 12.2017. ... Ab 01.2018 werde ich keinen Unterhalt mehr überweisen.