Unterhalt für volljähriges Kind in Ausbildung?
Kind nahm nach Ende der Ausbildung keine Arbeit auf (ein volles Jahr lang), beginnt nun eine zweite (dreijährige) kaufmännische Berufsausbildung mit Ausbildungsvergütung - Vater zahlte den gesetzlichen Unterhalt bis zum Ende der Fachschulausbildung. Im Jahr des Nichtstuns zahlte er keinen Unterhalt. - Mutter fordert nun zum Beginn der zweiten Ausbildung, dass die Unterhaltszahlungen wieder aufgenommen werden, direkt an das Kind (Wortlaut: "So ergibt sich aus Spalte 3 der angehängten Tabelle, dass bei einem volljährigen Kind 537 Euro minus dem vollen Kindergeld von 184 Euro eine monatliche Unterhaltssumme von 353 Euro an XY zu zahlen sind."