Verfahrensgebühr nach §§2Abs.2,13 RVG,i.v.Nr.3100 VV RVG
vom 3.8.2007
20 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe / Konstanz
Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte hiermit fragen, ob Sie mir für 20 € Fragen zu o.g.Rechnung beantworten können, weil mir die Anwältin eine Zahlungsfrist gesetzt hat: Sachverhalt: Mein Ehemann hatte einen Scheidungsantrag gestellt, der mir vom AG zugestellt wurde mit der Aufklärung, keinen Anwalt beauftragen zu müssen, wenn ich keine Einwände gegen die Scheidung hätte. ... Für welche Kosten? ... Besteht dann Anwaltspflicht und welche Kosten kann der klagende Anwalt zusätzlich verlangen?