Hilfe zur Pflege / Unterhaltsbeitrag rückwirkend
Am 29.08.2005 wurde ich über die endgültige Höhe der Leistungen nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/SGB_XII/94.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 94 SGB XII: Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen">§ 94 Abs. 4 SGB XII</a> informiert und zugleich aufgefordert, Auskunft über meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu geben. ... Frage 2: Ist es richtig, dass ein Widerspruch nicht möglich, sondern nur eine zivilgerichtliche Klage gegen Grund und Höhe der Unterhaltsleistungen eingereicht werden kann? Frage 3: Können die Unterhaltsleistungen an meinen Vater (die regelmäßigen monatlichen und, falls rechtmäßig, auch die einmaligen, rückwirkenden) in der Berechnung des Kindes- und Trennungsunterhalts an meine Ex-Frau berücksichtigt werden?