Ich bin unterhaltspflichtig gegenüber drei Kindern (11,13,15 Jahre).Das Amtsgericht hat ein Einkommen mtl. von 1754€ festgestellt. ... Mir bleiben 945 € zum Leben.In meinem Vortag zu den brücksichtigungsfähigen Kosten habe ich aus dem Fachbuch "Die Höhe des Unterhalts von A-Z" von Beate und Hans Heiß Kosten für die Altersvorsorge (Lebensversicherung mtl.103,13€, Unfallversicherung 12,39€ und Krankenversicherung für Entgeltausfall bei Krankheit 14,26€)geltend gemacht. Auch hat das Gericht nur 2/3 der berufsbedingten Aufwendungen anerkannt und mir trotz vorgelegter Bescheinigung des zuständigen Finanzamts eine um 47€ zu hohe Erstattung zugerechnet.Vermögenswirksame Leistung wurde ebenfalls nicht abgerechnet.Durch diese vielen kleinen Positionen habe ich m.E. ein viel geringeres Netto, also der zu verteilende Unterhalt wäre geringer.Lohnt sich für mich ein Verfahren beim zuständigen OLG oder habe ich das Fachbuch falsch gelesen?