Kinderunterhalt bei nicht verheiratet und beide berufstätig
vom 20.7.2023
für 48 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Guten Tag zusammen Ich habe eine Frage zu der Unterhaltspflicht des Kindes von meiner Exfreundin und mir. Wir sind beide berufstätig und werden das auch in Zukunft bleiben. (Ich bin aber deutlich Besserverdiener) Da ich tagsüber arbeite und sie abends würde es Sinn machen, das wir uns beide abwechselnd um das Kind kümmern und dieses auch bei beiden wohnt.