Unterhalt - nichtehelich - Halbteilungsgrundsatz
vom 31.1.2008
150 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Vermögen verfügt. (Die Lebensstellung richtet sich nach dem zuletzt erzielten Einkommen, bzw. dem Einkommen, welches die Mutter ohne die Geburt des Kindes zur Verfügung hätte.) ... Werden die Einkünfte der beiden Eltern ins Verhältnis gesetzt, ergibt sich eine Quote von 62,75% für den Vater und eine Quote von 37,25% für die Mutter.