Verwirkungsgründe (Eheg.Unterhalt) rückwirkend?
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren Seit Jahren weise ich meine Anwältin auf Verletzungen der Wohlverhaltensklausel meiner noch Ehefrau hin. Wie befinden uns in nunmehr 5-jährigem Scheidungsverfahren. Da von Seiten der Anwältin nie eine Reaktion kam, nahm ich an, die Sache mit der Wohlv.kl. sei unrelevant oder zu unsicher, um eine Bedeutung zu haben.