Ehegattenunterhalt ehebedingter Nachteil
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
Mein ab Mai diesen Jahres zu erwartendes Einkommen beläuft sich auf etwa € 1500, während das meines Mannes bei €8000 angesiedelt ist. Ich erhalte seit zwei Jahren Trennungsunterhalt in angemessenen Höhe (3/7 seines Gehaltes abzüglich Kindesunterhalt, das sind rund €1900).