Unterhaltsanspruch bei vorehelichem Vermögen
vom 8.7.2007
50 €
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Sehr geehrte Damen und Herren, da ich beabsichtige, mich von meinem Mann zu trennen, bitte ich um folgende Auskünfte: 1.Wird mein voreheliches Barvermögen in Höhe von 76.000,-- € bei der Unterhaltsberechnung bei einer Trennung bzw. Scheidung angerechnet? Hinzufügen möchte ich, dass ich selbst davon nur noch 40.000,-- habe, weil ich meinen beiden erwachsenen Kindern, aus erster Ehe, jeweils 18.000,-- € (2 X 18.000 = 36.000, - € ) geschenkt habe. 2.Welchen monatlichen Unterhaltsanspruch hätte ich bei einer Trennung und einem derzeitig gemeinsamen Renten-Nettoeinkommen von 2.438,-- (Ehemann: € 1955,-- / Ehefrau: € 483,--).