Unterhalt wenn die Bedürftigkeit erst später eintritt
vom 9.9.2007
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Sehr geehrter Herr/Frau Anwalt(in), ich habe zwei Fragen: 1) Bei der Unterhaltsberechnung für meine Ex Frau im Jahr nach der Scheidung hat es sich herausstellt, dass von mir keine Unterhaltspflicht ( Aufstockungsunterhalt) vorliegt.Meiner Ex wurde das mietfreie Wohnen in dem gemeinsamen Haus als fiktives Gehalt hinzugerechnet.