Mein Freund läßt sich von seiner Frau scheiden (Antrag liegt beim Anwalt, noch nicht vor Gericht, Trennungsjahr ist rum).
Wärend der Ehe wurden 10.000€ Schulden gemacht für ein Auto, eine Küche und einen Kleiderschrank. Das die Schulden hälftig geteilt werden müssen ist mir fast klar. Allerdings hat sie all diese Sache behalten. Er hat außer einem Fernseher nichts mitgenommen.
Jetzt kommen wir zu dem Teil, den ich nicht verstehe:
Das Auto hat sie behalten und auch schon verkauft. Müsste dieses Geld denn nicht zur Tilgung der Schulden genommen werden, bzw. steht meinem Freund nicht die Hälfte davon zu?
Und was ist mit der Küche und dem Schrank. Das behält sie. Warum muss er weiter für etwas bezahlen, das er nicht benutzt?
Wenn sie die Sachen nicht rausrückt, müsste sie dann nicht die Schulden allein bezahlen?
bei den von Ihnen aufgezählten Sachen handelt es sich um den sogenannten Hausrat, der dann, wenn die Parteien sich nicht einigen können, vom Richter nach billigem Ermessen geteilt wird, so dass Ihr Freund hier überlegen sollte, ob angesichts der Werte ggfs. auch ein solches Verteilungsverfahren noch eingeleitet werden soll.
Von diesem Verfahren müssen Sie aber strikt die Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Lieferanten oder einer Bank unterscheiden. Denn dabei handelt es sich um eigenständige Verträge, die vom Scheidungsverfahren und der interen Auseinandersetzung der Eheleute rechtlich losgelöst zu betrachten sind
Haben die Eheleute sich - vermutlich - beide verpflichtet, haften Sie auch JEDER als Gesamtschuldner und haben auch dann die volle Summe zu zahlen, wenn sie gar nicht mehr im Besitz der Sachen sind. Es würde dann aber ggfs. ein Ausgleichsanspruch bestehen, den Ihr Freund gegen seine Ehefrau dann geltend machen kann. Dieses ändert aber nichts an der zur Zeit bestehenden Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Dritter als Gläubiger.
Er wird also - je nach Verbindlichkeit - weiter zahlen müssen, kann aber dann Ansprüche gegen die Ehefrau stellen. Auch sollte er die gerichtliche Hausratverteilung überdenken und dieses mit seinem Anwalt genaustens besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Rückfrage vom Fragesteller23. Juni 2008 | 09:46
Danke für die Auskunft.
Aber was ist mit dem Geld, das sie für das verkaufte Auto bekommen hat? Schulden dafür gemacht haben sie beide, abbezahlen müssen es auch beide, aber wenn sie es verkauft gehört das Geld ihr?
Vielen Dank.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt23. Juni 2008 | 10:33
Sehr geehrte Ratsuchende,
den Verkaufserlös darf die Ehefrau zwar zunächst behalten; der Ehemann hat aber einen Ausgleichsanspruch, den er auch geltend machen sollte.